Art. 1

 

a)    Die Gruppe trägt den Namen „Modellbauclub Ritten“.

b)   Sitz der Gruppe ist Ritten

 

Art. 2

 

Ziel und Zweck der Gruppe ist die Förderung, aller Modellbauer, im Besonderen der Jugend im Sinne einer gesunden, interessanten und lehrreichen Freizeitgestaltung.

 

Art. 3

 

Der „Modellbauclub Ritten“ ist unpolitisch.

 

Art. 4

 

Die Organe der Gruppe sind:

- die Vollversammlung

- der Ausschuss

Der Ausschuss wird für drei Jahre gewählt.

 

Art. 5

 

Die ordentliche Vollversammlung wird jährlich einmal einberufen. Die Einladungen erfolgen schriftlich. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Mehrheit des Ausschusses. Die ordentliche Vollversammlung hat die Aufgabe, den Tätigkeitsbericht und die Abrechnung des abgelaufenen Jahres zu genehmigen, evtl. neue Richtlinien festzulegen und weitere Vereinsorgane zu wählen.

Alle Beschlüsse werden durch Handaufheben genehmigt oder abgewiesen.

Den Vorsitz der Vollversammlung führt der Präsident, der bei Wahlgängen von einem Interimsvorsitzenden vertreten wird.

 

Art. 6

 

Außerordentliche Vollversammlungen können vom Ausschuss einberufen und von mehr als einem Viertel der Mitglieder verlangt werden. Im letzteren Falle hat dies schriftlich mit Angabe der Tagesordnungspunkte zu erfolgen. Der Ausschuss hat dann die Vollversammlung innerhalb von 30 Tagen einzuberufen.

 

Art. 7

 

Der Ausschuss:

Er besteht aus:

·      dem Präsidenten

·      dem Vizepräsidenten

·      dem Kassier

·      dem Schriftführer

·      dem Jugendwart

·      dem Platzwart

 

Art. 8

 

a)    Mitglieder der Gruppe sind alle jene Personen, die in den Verein aufgenommen werden und regelmäßig den Mitgliedsbeitrag entrichten. Über die Aufnahme in die Gruppe entscheidet endgültig die Gruppenleitung. Alle aktiven Mitglieder müssen eine Haftpflichtversicherung mit Mindestabdeckungsbeitrag von 500.000 Euro vorweisen; der Vermerk Modellflugsport muss in die Politze eingetragen werden. Um in die Gruppe aufgenommen zu werden, muss die interessierte Person ein Antragformular ausfüllen und sich mit den Statuten der Gruppe einverstanden erklären.

b)   Die Gruppe hat aktive Mitglieder, die direkt den Modellbau betreiben oder ein Amt innerhalb der Gruppe bekleiden, passive Mitglieder, die die Gruppe moralisch und finanziell unterstützen und Ehrenmitglieder, die sich besondere Verdienste um die Gruppe erworben haben. Alle Ämter und Funktionen, die im Verein ausgeübt werden, sind grundsätzlich ehrenamtlich. Den Mitgliedern kann für ihre Tätigkeit im Interesse des Vereins ein belegter Spesensatz gewährt werden.

c)    Alle Mitglieder der Gruppe über 18 Jahren sind in der Vollversammlung stimmberechtigt; die Wählbarkeit unterliegt derselben Regelung.

d)   Das Ende der Mitgliedschaft erfolgt auf Wunsch des einzelnen Mitglieds oder durch Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages oder auf Beschluss des Ausschusses bei wiederholter Nichteinhaltung der Statuten.

 

Art. 9

 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Vollversammlung festgesetzt. Mitglieder unter 18 Jahren genießen eine 50 %ige Reduzierung des Mitgliedsbeitrages.

 

Art. 11

 

a)    Das Vermögen der Gruppe besteht aus den Mitgliedsbeiträgen, aus allen Gütern, die der Gruppe zu eigen sind oder ihm zu eigen werden und aus sonstigen Zuwendungen und Erträgen.

b)   Das Vermögen der Gruppe ist unteilbar und kann somit weder von einzelnen Mitgliedern noch von Mitgliedergruppen beansprucht werden.

c)    Über die Verwendung des Vermögens beschließt der Ausschuss.

 

Art. 12

 

Änderungen der Statuten kann die Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschließen. Die Auflösung der Gruppe kann nur von der Vollversammlung mit den Stimmen von 2/3 der eingetragenen und stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. In diesem Falle wird von der Vollversammlung auch der Beschluss gefasst, das Vermögen wohltätigen Zwecken zur Verfügung zu stellen.