Art. 1
a) Die Gruppe trägt den Namen „Modellbauclub Ritten“.
b)
Sitz der Gruppe ist Ritten
Art. 2
Ziel und Zweck der Gruppe ist die Förderung, aller Modellbauer, im Besonderen
der Jugend im Sinne einer gesunden, interessanten und lehrreichen
Freizeitgestaltung.
Art. 3
Der „Modellbauclub Ritten“ ist
unpolitisch.
Art. 4
Die Organe der Gruppe sind:
- die Vollversammlung
- der Ausschuss
Der Ausschuss wird für drei Jahre gewählt.
Art. 5
Die ordentliche Vollversammlung wird jährlich einmal einberufen. Die Einladungen
erfolgen schriftlich. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit
gefasst, ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Mehrheit des Ausschusses. Die
ordentliche Vollversammlung hat die Aufgabe, den Tätigkeitsbericht und die
Abrechnung des abgelaufenen Jahres zu genehmigen, evtl. neue Richtlinien
festzulegen und weitere Vereinsorgane zu wählen.
Alle Beschlüsse werden durch Handaufheben genehmigt oder abgewiesen.
Den Vorsitz der Vollversammlung führt der Präsident, der bei Wahlgängen von
einem Interimsvorsitzenden vertreten wird.
Art. 6
Außerordentliche Vollversammlungen können vom Ausschuss einberufen und von mehr
als einem Viertel der Mitglieder verlangt werden. Im letzteren Falle hat dies
schriftlich mit Angabe der Tagesordnungspunkte zu erfolgen. Der Ausschuss hat
dann die Vollversammlung innerhalb von 30 Tagen einzuberufen.
Art. 7
Der Ausschuss:
Er besteht aus:
·
dem Präsidenten
·
dem Vizepräsidenten
·
dem Kassier
·
dem Schriftführer
·
dem Jugendwart
·
dem Platzwart
Art. 8
a)
Mitglieder der Gruppe sind
alle jene Personen, die in den Verein aufgenommen werden und regelmäßig den
Mitgliedsbeitrag entrichten. Über die Aufnahme in die Gruppe entscheidet
endgültig die Gruppenleitung. Alle aktiven Mitglieder müssen eine
Haftpflichtversicherung mit Mindestabdeckungsbeitrag von 500.000 Euro vorweisen;
der Vermerk Modellflugsport muss in die Politze eingetragen werden. Um in die
Gruppe aufgenommen zu werden, muss die interessierte Person ein Antragformular
ausfüllen und sich mit den Statuten der Gruppe einverstanden erklären.
b)
Die Gruppe hat aktive
Mitglieder, die direkt den Modellbau betreiben oder ein Amt innerhalb der Gruppe
bekleiden, passive Mitglieder, die die Gruppe moralisch und finanziell
unterstützen und Ehrenmitglieder, die sich besondere Verdienste um die Gruppe
erworben haben. Alle Ämter und Funktionen, die im Verein ausgeübt werden, sind
grundsätzlich ehrenamtlich. Den Mitgliedern kann für ihre Tätigkeit im Interesse
des Vereins ein belegter Spesensatz gewährt werden.
c)
Alle Mitglieder der Gruppe
über 18 Jahren sind in der Vollversammlung stimmberechtigt; die Wählbarkeit
unterliegt derselben Regelung.
d)
Das Ende der Mitgliedschaft
erfolgt auf Wunsch des einzelnen Mitglieds oder durch Ausschluss. Der Ausschluss
erfolgt bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages oder auf Beschluss des
Ausschusses bei wiederholter Nichteinhaltung der Statuten.
Art. 9
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Vollversammlung festgesetzt.
Mitglieder unter 18 Jahren genießen eine 50 %ige Reduzierung des
Mitgliedsbeitrages.
Art. 11
a)
Das Vermögen der Gruppe
besteht aus den Mitgliedsbeiträgen, aus allen Gütern, die der Gruppe zu eigen
sind oder ihm zu eigen werden und aus sonstigen Zuwendungen und Erträgen.
b)
Das Vermögen der Gruppe ist
unteilbar und kann somit weder von einzelnen Mitgliedern noch von
Mitgliedergruppen beansprucht werden.
c)
Über die Verwendung des
Vermögens beschließt der Ausschuss.
Art. 12
Änderungen der Statuten kann die Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten beschließen. Die Auflösung der Gruppe kann nur von der
Vollversammlung mit den Stimmen von 2/3 der eingetragenen und stimmberechtigten
Mitglieder beschlossen werden. In diesem Falle wird von der Vollversammlung auch
der Beschluss gefasst, das Vermögen wohltätigen Zwecken zur Verfügung zu
stellen.